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Migration in DeutschlandMehr Visa für Familiennachzug

Deutschland erteilt 2023 rund 125.000 Visa für Familiennachzug, das geht aus einer parlamentarischen Anfrage hervor. Auf einen Termin zur Visa-Beantragung müssen Antragsteller teils monatelang warten.

Aufgrund von langen Asylverfahren bleiben Familien teilweise jahrelang getrennt Foto: Patrick Pleul/dpa

Berlin dpa/epd | Deutschland hat im laufenden Jahr deutlich mehr Visa zum Familiennachzug vergeben als 2022. Bis zum 12. Dezember waren es 124.625 Visa, wie aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Linke) hervorgeht. Im gesamten Vorjahr lag die Zahl bei gut 117 000. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Zahlen berichtet.

Der deutlich kleinere Teil der Visa ging 2023 den Daten zufolge an Verwandte anerkannter Flüchtlinge (10 570), subsidiär Schutzberechtigter (12 067) sowie von Asylberechtigten (254). Subsidiären Schutz bekommen Schutzsuchende, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt wird, die aber in ihren Heimatländern mit der Todesstrafe oder Folter bedroht sind.

Unter den „allgemeinen Familiennachzug“ für Verwandte von in Deutschland lebenden Menschen, die nicht Geflüchtete sind, wurden dagegen 101.734 Visa erteilt. Rund 12.500 Visa davon gingen zum Beispiel an Familienangehörige von Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit.

Auf einen Termin zur Beantragung eines Visums müssen die Antragsteller teils monatelang warten. An den deutschen Botschaften in Dhaka (Bangladesch), Islamabad (Pakistan) und Lagos (Nigeria) liegt die Wartezeit nach Angaben des Auswärtigen Amts beispielsweise bei über einem Jahr.

„Viele Flüchtlingsfamilien sind aufgrund versperrter Fluchtrouten und langwieriger Asylverfahren über Jahre getrennt. Unzumutbare Wartezeiten bei der Visumserteilung kommen dann noch obendrauf“, sagte Bünger dem RND. Viel zu oft habe dies zur Folge, dass Kinder jahrelang getrennt von einem Elternteil oder ganz ohne ihre Eltern aufwachsen müssten. „Das Menschenrecht auf Familienleben und das Kindeswohl werden so eklatant verletzt.“

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