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MiethaiOutsourcing

■ Von Andree Lagemann

In Hamburg noch weitgehend unbekannt, in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen schon lange in der öffentlichen Diskussion: das Outsourcing der Lieferung von Heizenergie und Warmwasser vom Vermieter auf Dritte, sogenannte Contracting-Firmen.

Derzeit wollen auch in Hamburg erste Vermieter die Lieferung von Wärme und Warmwasser an Wärmefirmen übertragen. Das erspart ihnen beispielsweise, sich um Abrechnung, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage kümmern zu müssen. Interessant ist die Vergabe für den Vermieter besonders dann, wenn eine Erneuerung oder Modernisierung der Heizungsanlage ansteht und nicht genügend Kapital bereitsteht.

Die betroffenen Mieter hingegen müssen häufig mit höheren Preisen für die Energieversorgung rechnen, da der Wärmelieferant regelmäßig Kosten für Investitionen, Finanzierung, Modernisierung, Reparatur und Verwaltung auf die Mieter umlegt. Hierzu wäre der Vermieter nach dem Mietvertragsrecht nicht befugt.

Inwieweit während eines bestehenden Mietverhältnisses der Vermieter die Wärmelieferung an einen Dritten übertragen darf, hängt vom Mietvertrag ab. Soweit lediglich geregelt ist, dass der Vermieter ganz allgemein die Wärmeversorgung übernimmt, bedarf es für die Umstellung des Wärmebezugs keiner Zustimmung des Mieters. Insoweit reduziert sich die Frage auf die Höhe der umlegungsfähigen Kosten. Es wundert nicht, dass es dabei erhebliche Konflikte zwischen Vermieter und Mieter gibt. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Starnberg vom 18.5.2000 hat nun die Argumentation der Mietervereine aufgegriffen und entschieden, dass lediglich die Kosten für die verbrauchte Energie auf die Mieter umgelegt werden kann, die Investitionskosten hingegen nicht. Weise ein Wärmelieferant lediglich einen Gesamtpreis für Bereitstellung und Unterhaltung der Heizungsanlage sowie den Energieverbrauch aus, müsse der Vermieter die durch die Umstellung der Energieversorgung angefallen höheren Kosten selber tragen.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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