Miethai & Co.: Mietvertrag
Was ein Vermieter fragen darf ■ Von Christine Kiene
Vor Abschluß eines Mietvertrages verlangen Vermieter häufig von BewerberInnen detaillierte Selbstauskünfte. Mie-terInnen müssen dabei nicht jede Frage beantworten. Wahrheitsgemäß müssen sie Fragen nach ihrer Person beantworten. Hierzu gehört bei Paaren etwa die Frage, ob sie verheiratet sind.
Uneinigkeit besteht bei den Gerichten darüber, ob nach den Einkommensverhältnissen gefragt werden darf. Gleiches gilt für die Frage nach Arbeit und Arbeitgeber. Als zulässig wurden solche Fragen dann angesehen, wenn sich im Laufe des Mietverhältnisses herausstellte, daß Zahlungsschwierigkeiten bestanden.
Fragen, die einen unerlaubten Eingriff in die Privatsphäre darstellen oder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, sind dagegen rechtswidrig. Nicht fragen darf der Vermieter nach Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, nach der Beendigung des vorherigen Mietverhältnisses und nach Schulden aus dem ehemaligen Mietverhältnis. Auch Beruf, Alter, Staats-, Konfessions-, Parteizugehörigkeit und die Mitgliedschaft in einem Mieterverein dürfen nicht erfragt werden.
Geht es um UntermieterInnen, so sind Fragen nach der Solvenz unzulässig, weil der Untermieter keinen Vertrag mit dem Vermieter, sondern nur mit der Mieterin eingeht, den Vermieter also nicht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit trifft. Damit der Vermieter prüfen kann, ob in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, der die Versagung der Untermieterlaubnis rechtfertigen könnte, muß ihm Name, Geburtsdatum und Beruf mitgeteilt werden. Kein wichtiger Grund in der Person liegt vor, wenn der bisherige Mieter mit dem oder der UntermieterIn, gleich welchen Geschlechts, eine Lebensgemeinschaft eingehen will.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen