Miethai & Co: Wohnlagen
■ Hamburger Mietenspiegel II Von Christine Kiene
Um festzustellen, in welches Rasterfeld des Mietenspiegels die eigene Wohnung einzuordnen ist, benötigen MieterInnen die Wohnlage, das Baualter der Wohnung sowie Wohnfläche und Ausstattung ihrer Wohnung.
Die gute oder normale Wohnlage ergibt sich aus einem Verzeichnis der Baubehörde, in der fast alle Straßen Hamburgs registriert sind. Die Wohnlage für jedes Haus kann daher direkt bei der Baubehörde oder per Faxabruf bei Mieter helfen Mietern (Faxnummer: 4390656) erfragt werden.
Das Baualter richtet sich nach der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Ist MieterInnen das Baualter der Wohnung nicht bekannt, so kann anhand von bautypischen Merkmalen des Hauses eine Schätzung erfolgen. Sind Jugendstilelemente, Stuck und hohe Decken vorhanden, so ist in der Regel von einem Baualter vor 1919 auszugehen. Aber Vorsicht: Handelt es sich um einen ausgebauten Dachboden, so kann das Baualter möglicherweise Neubau sein.
Bei der Wohnfläche ist die tatsächliche Wohnfläche ausschlaggebend, die sich gelegentlich von der im Mietvertrag angegebenen unterscheidet. Im Zweifelsfall sollten MieterInnen ihre Wohnung selbst vermessen. Bei der Ausstattung der Wohnung kommt es zunächst auf das Vorhandensein von Sammelheizung und Badezimmer an. Unter einer Sammelheizung werden sowohl Zentralheizungen verstanden, als auch Etagen- oder Wohnungsheizungen, die automatisch, also ohne Brennstoffnachfüllung von Hand, sämtliche Wohnräume sowie Küche und Bad angemessen erwärmen. Hierzu gehören zum Beispiel Gasetagenheizungen, aber auch Nachtspeicheröfen.
Schon die zum Duschbad ausgebaute Speisekammer gilt als Badezimmer. Steht eine Duschkabine nicht in einem gesonderten Raum, sondern in der Küche, so gilt dies nicht als Badezimmer.
Ist das einschlägige Rasterfeld des Mietenspiegels ermittelt, muß die Wohnung anhand der Ausstattungskriterien in der angegebenen Spanne eingeordnet werden. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, werden wir nächste Woche erläutern.
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