Miethai & Co: Mietkosten
Übernahme durchs Sozialamt ■ Von Eve Raatschen
Viele haben der Presse in den vergangenen Wochen entnommen, daß die Hamburger Sozialämter nach neuen Richtwerten entscheiden, ob für SozialhilfeempfängerInnen die Mietkosten übernommen werden.
Wozu sind die Sozialämter verpflichtet? Der Anspruch auf Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt ergibt sich aus dem Sozialhilfegesetz. Wie diese Hilfe zu leisten ist, regelt die sogenannte Regelsatzverordnung. Nach deren § 3 werden laufende Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Die Verweigerung der Mietkostenübernahme definiert die Verordnung als Ausnahme und nicht als Regel, wie es die derzeitige Praxis der Sozialämter zu sein scheint. Nur wenn die Unterkunftkosten den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen, kann – so ergibt es sich aus der Regelsatzverordnung – die Übernahme abgelehnt werden.
Ob die Mietkosten in diesem Sinne angemessen sind, richtet sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes nach den marktüblichen Wohnungsmieten am Wohnort des Hilfebedürftigen. Ist eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Wohnung nicht konkret verfügbar, so müssen sogar unangemessen hohe Kosten übernommen werden. Lehnen die Sozialämter die Übernahme von marktüblichen Mietkosten unter Berufung auf die neuen Richtwerte (die zum Teil sehr viel niedriger sind) ab, so verstoßen sie gegen die Vorgabe der Regelsatzordnung.
Betroffene MieterInnen sollten eine schriftliche Ablehnung der Kostenübernahme einfordern und dann binnen vier Wochen nach Erhalt ebenfalls schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden, die Begründung kann jedoch nachgereicht werden. Entstehen durch die Weigerung zur Kostenübernahme Mietrückstände, und droht der Vermieter mit Kündigung, so kann die Zahlung durch das Sozialamt mit einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt werden.
Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,
Bartelstraße 30, 20357 Hamburg, Telefeon 431 39 40
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