Miethai & Co.: Verträge
Zeit zum Lesen muß sein ■ Von Christine Kiene
Bevor MieterInnen einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie sich ausreichend Zeit nehmen, den gesamten Vertrag durchzulesen. Es kommt immer wieder vor, daß MieterInnen nach Abschluß des Mietvertrages böse Überraschungen erleben.
Wichtig ist, zunächst darauf zu achten, ob es sich um einen Mietvertrag mit normalen Kündigungsfristen oder um einen Zeitmietvertrag handelt, bei dem für mehrere Jahre eine Kündigung nicht möglich ist. Es kommt immer wieder vor, daß MieterInnen erst im nachhinein feststellen, daß in ihrem Vertrag eine (normale) Kündigung für zwei oder mehrere Jahre ausgeschlossen ist. Vereinbarungen über Zeitmietverträge oder Kündigungsausschlüsse befinden sich in den Hamburger Mietverträgen unter § 2 (Mietzeit), es kommt jedoch auch gelegentlich vor, daß ein Ausschluß des Kündigungsrechts für einen bestimmten Zeitraum sich versteckt unter § 7 (Indexmiete).
Genau betrachten sollte MieterIn auch die Frage der Miethöhe. Hier ist es möglich, daß unter § 6 (Staffelmiete) des Hamburger Mietvertrages, jährliche Erhöhungen der Miete festgelegt sind. Diese Staffelmieterhöhungen dürfen sogar einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen, allerdings darf der Kündigungsausschluß dann nur einen Zeitraum von vier Jahren betreffen.
Ganz vorsichtig sollten MieterInnen mit der Unterzeichnung von Gewerbe- oder Teilgewerbemietverträgen sein, wenn von Anfang an klar ist, daß sie ausschließlich wohnen wollen. Vermieterseits wird so versucht, bestimmte Regelungen, die für Wohnraum gelten, zu unterlaufen, denn i.d.R. gelten hier die Wohraumschutzregeln nicht. So sind bei reinen Gewerbemietverträgen ganz andere Kündigungsmöglichkeiten vorhanden, da der weitreichende Mieterschutz nicht gilt. Selbst bei Teilgewerbemietverträgen dürfen deutlich höhere Mieten genommen werden, als für Wohnraum, möglicherweise muß auf die Miete sogar noch Gewerbesteuer gezahlt werden.
Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,
Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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