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Miethai & Co.Beleidigung

Beschimpfen des Vermieters  ■ Von Sylvia Sonnemann

Die Beleidigung des Vermieters kann zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Einmalige Verbal-entgleisungen können nach Auffassung der Hamburger Gerichte in der Regel aber keine fristlose Kündigung begründen. So ist einem Vermieter nach Ansicht des Amtsgerichts Altona die Fortsetzung des Mietvertrages zuzumuten, wenn er im Rahmen einer einmaligen und vorübergehenden Unbeherrschtheit vom Mieter zu hören bekam „Du kannst mich mal am Arsch lecken“.

Auch die Bezeichnung des vermietereigenen Corvette- Stingray als „Zuhälterwagen“ genüge nicht für eine fristlose Kündigung. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn es können zum einen auch einmalige Beleidigungen zur Kündigung führen, wenn sie besonders schwerwiegend sind. Zum anderen können auch wiederholte Sticheleien die Kündigung rechtfertigen. So genügte den Richtern ein einmaliges Packen des Vermieters und Beschimpfen als „Schweinehund“ und „Arschloch“, auch wenn der Vermieter selbst schon wegen Nötigung der Hausbewohner verurteilt worden war und sogar Ordnungsgelder hatte zahlen müssen. Auch die einmalige Tötungsandrohung und Beschimpfung auf dem Anrufbeantworter hielten Hamburger Richter für ausreichend, eine Kündigung zu begründen.

Die wiederholten Sticheleien eines Mieters gegenüber einer Vermieterin, die er mehrfach schriftlich herabsetzte und schließlich als „raffgierig, unverschämt, kriminell, dummdreist“ beziehungsweise als „eher kleinlaut, bieder, betreten und verunsichert“ bezeichnete, wertete das Hamburger Landgericht als so schwerwiegend, daß eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.

Wie die Beispiele zeigen, sorgen die MieterInnen häufig auch für den nötigen Beweis, indem Beleidigungen im Treppenhaus in einer Lautstärke erfolgen, die Mitmieter nicht überhören können oder aber die Beleidigungen werden schriftlich verfaßt beziehungsweise auf den Anrufbeantworter des Vermieters gesprochen.

Also bitte immer kühlen Kopf bewahren und nicht meinen, wer sich im Recht fühle oder im Recht sei dürfe beleidigen.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mieter,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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