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Mieterverein fordert besseren Kündigungsschutz

Der Verein Mieter helfen Mietern hat den Senat aufgefordert, eine Verordnung zur Verbesserung des Kündigungsschutzes für Mieter nach Wohnungsumwandlungen zu erlassen. Seit Mai 1993 gibt es durch den Bundesgesetzgeber die Möglichkeit, für umwandlungsbetroffene MieterInnen zehn (statt bisher fünf) Jahre Kündigungsschutz vorzusehen. Dies gilt aber nicht direkt per Bundesgesetz, sondern muß noch durch Landesverordnung umgesetzt werden. Dies ist in Hamburg noch nicht geschehen, und schon ausgesprochene Kündigungen können nicht rückgängig gemacht werden. taz

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