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Mieterschutz

Zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Gebieten der sozialen Erhaltensverordnung soll Hamburg vier Millionen Mark mehr zur Verfügung haben. Gestern beschloß der Senat, den Fonds auf 13 Millionen aufzustocken. Erhaltungsverordnungen wurden 1995 von der Stadtentwicklungsbehörde Steb für die Gebiete Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West, Barmbek-Süd/Uhlenhorst und Südliche Neustadt erlassen.

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