: Mieterhöhungen unter der Lupe
Eine korrekte Mieterhöhung muss in Textform erfolgen und die Aufforderung beinhalten, der Anhebung zuzustimmen. Die Ortsüblichkeit der Miete muss durch den gültigen Mietenspiegel, eine Auskunft aus der Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen nachgewiesen werden. Dabei gilt der Mietenspiegel als zuverlässigster Anhalt; seine Daten müssen vom Vermieter genannt werden, auch wenn er die Mietanhebung anders begründet.Eine Erhöhung ist unzulässig, wenn die Miete innerhalb der vergangenen zwölf Monate bereits erhöht wurde oder sie sich addiert mit den Mietsteigerungen der vergangenen drei Jahre auf mehr als 20 Prozent beläuft. mac
Mieterverein zu Hamburg: ☎ 87 97 90; Mieter helfen Mietern: ☎ 431 39 40