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Mieterhöhungen-Ost im Oktober

Bonn (dpa) — Die Mieten in den ostdeutschen Bundesländern werden nun doch erst zwei Monate später steigen als von der Bundesregierung geplant. Der Bundesrat verschob die Mieterhöhungen am Freitag auf Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen vom 1. August auf den 1. Oktober. Zur Begründung erklärten die Länder, die Auszahlung des mit den Mieterhöhungen verbundenen höheren Wohngeldes könne früher nicht sichergestellt werden.

Bundesbauministerin Irmgard Adam-Schwaetzer (FDP) erklärte vor der Länderkammer, die Bundesregierung werde die Entscheidung respektieren. Auch die Zahlung des erhöhten Wohngeldes wird durch den Beschluß des Bundesrates erst ab Oktober fällig.

In zwei weiteren Punkten änderte der Bundesrat die von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungen. Die Kosten für Heizung und Warmwasser dürfen künftig bis zu einer Höhe von drei Mark pro Quadratmeter umgelegt werden. Die Bundesregierung hatte nur zwei Mark vorgeschlagen. Bei der Grundmietenerhöhung um durchschnittlich eine Mark pro Quadratmeter beschloß der Bundesrat einen Abschlag von 15 Pfennig für Wohnungen mit Außentoilette. Der von der Bundesregierung vorgesehene Abschlag in gleicher Höhe für Wohnungen, die vor 1950 fertiggestellt wurden, und solche mit mehr als 70 Quadratmeter Größe entfällt dafür.