: Mieterhöhung für Prostitutierte rechtens
Koblenz (dpa) – Eine erhöhte Miete für eine zur Prostitution genutzte Wohnung ist nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) grundsätzlich gerechtfertigt. Statt sich an den Mieten für Wohnungen zu orientieren, dürfen sich die Kosten nach den üblichen Mieten für Gewerberäume richten, entschied das OLG in einem gestern veröffentlichten Urteil. Jedoch gelten die rechtlichen Grenzen des Mietwuchers (Az.: 5 U 289/96). Selbst eine Miete, die doppelt so hoch ist wie die Kosten für andere Gewerberäume in vergleichbarer Lage, ist nicht zu beanstanden. Wenn Räume zur Prostitution genutzt würden, habe es der Vermieter schwer, für andere Wohnungen des Hauses eine angemessene Miete zu erhalten. Im vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer die Miete für eine 100-Quadratmeter-Wohnung von zunächst 1.940 Mark monatlich auf 3.500 Mark erhöht. Erst eine weitere Erhöhung auf 6.990 Mark werteten die Richter als Wucher.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen