: Mieterbund: keiner muß frieren
Vermieter müssen nach Ansicht des Mieterbundes Schleswig- Holstein auch nach Ende der Heizperiode am 30. April für eine Mindesttemperatur von etwa 21 Grad sorgen. Die Heizung soll laufen, wenn die Zimmertemperatur zwischen 7 und 23 Uhr unter achtzehn Grad absinkt, so der Verband gestern in Kiel. Andernfalls könne der Mieter eine Mietminderung von 10 bis zu 100 Prozent geltend machen.
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