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Mietenstopp jetzt doch auf fünf Jahre beschränkt

■ Bezirksamt Prenzlauer Berg setzt BVV-Beschluß, Mieten in Sanierungsgebieten längerfristig einzufrieren, außer Kraft. Verbindliche Vorgaben für ganz Berlin angemahnt

Der Mieterschutz in Prenzlauer Berg ist doch nur begrenzt. Ende vergangener Woche gab das Bezirksamt Prenzlauer Berg bekannt, es wolle sich nicht an einen Beschluß der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Mitte März halten, die Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für den gesamten Sanierungszeitraum von 15 bis 20 Jahren einzufrieren. Statt dessen will der Bezirk die Mieten nur für die Dauer von fünf Jahren begrenzen.

Das Bezirksamt begründet sein Festhalten an der Fünfjahresfrist damit, daß die BVV gesetzlich nicht legitimiert sei, „eigenständig und bindend über die Fortschreibung von Sanierungszielen zu entscheiden“. Zudem sei noch nicht abzusehen, wie lange die Sanierungsverordnung für die insgesamt fünf Gebiete des Bezirks gilt. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung müsse aber einen konkreten Zeitraum für die geltenden Mietobergrenzen enthalten. Das Bezirksamt und auch der Sanierungsträger S.T.E.R.N. befürchten sonst Widersprüche von Eigentümern und damit die Gefährdung des gesamten Instruments der Mietobergrenze. „Damit hätte dieser auf den ersten Blick mieterfreundliche Beschluß einen gefährlichen Bumerangeffekt“, argumentiert das Bezirksamt.

Die Bündnisgrünen warfen der PDS, die für die längeren Mietobergrenzen plädiert hatte, „populistische Wahlkampftricks“ vor. Der Vorwurf kommt zurück: Die Betroffenenvertretung warf dem Bezirksamt vor, den Mehrheitswillen der BVV zu mißachten. PDS-Fraktionsvorsitzender Klaus Lederer kritisierte, die BVV werde „zum Abnickverein degradiert“.

Auch in den anderen Sanierungsgebieten beobachtet man mit Spannung die Auseinandersetzungen. Hartwig Dieser, Sanierungsbeauftragter für Mitte, kommentiert das politische Hickhack kritisch: „Als würde irgendwas auf einem Basar gehandelt: ein schlechtes politisches Bild.“ Dieser fordert daher, die Senatsbauverwaltung müsse endlich rechtlich verbindliche Vorgaben machen – bisher entscheidet jeder Bezirk allein und sozusagen auf eigenes Risiko über Dauer und Höhe der Mietobergrenzen. In Kürze wird sich auch der Rat der Bürgermeister mit dem Problem befassen. Ulrike Steglich

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