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■ Mieten/Abstand10.000 DM sittenwidrig

Frankfurt/Main (dpa) – Die Forderung eines Vormieters nach einer Abstandssumme von rund 10.000 Mark vom Nachmieter für eine Wohnung mit 1.800 Mark Monatsmiete ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt sittenwidrig. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hat der 9. Zivilsenat des Gerichts eine entsprechende Klage abgewiesen. Das Gericht stellte fest, daß eine angemessene Abstandszahlung die Hälfte der „ortsüblichen Maklercourtage“ nicht überschreiten dürfe. Der Vormieter hätte demnach etwa 2.000 Mark verlangen können. (Az.: 9 U 48/92)

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