Miese Tricks gegen das Volksbegehren

■ Bayrische Initiative wird nach Kräften behindert / Bisher 20 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen renitente Gemeinden

München (taz) - Der Countdown läuft. Seit vergangenen Freitag liegen in den bayerischen Gemeinden und Städten die Einschreiblisten für das Volksbegehren aus. Während in Großstädten wie München bisher nur wenige Bürger den Weg zu den Bezirksämtern gefunden haben, läuft das Volksbegehren auf dem Land gut an.

Doch im bayerischen Müllkrieg - CSU und SPD lehnen das Volksbegehren ab - wird mit harten Bandagen gekämpft. In vielen bayerischen Städten gibt es trotz hoher Einwohnerzahlen nur eine einzige Einschreibstelle, die dann auch noch ungünstige Öffnungszeiten hat. Vor allem am Wochenende weigerten sich die Gemeinden ihre Tore zu öffnen. Doch in den Bestimmungen der Landeswahlordnung ist dies vorgeschrieben. Um diese Behinderung zu beseitigen, legten Orts- und Kreisverbände des Bund Naturschutz inzwischen 20 Dienstaufsichtsbeschwerden ein. Jetzt bequemte sich auch das bayerische Innenministerium, die Gemeinden anzuweisen, die Zeiten einzuhalten. Andernfalls müßten sie mit einer Verlängerung der Eintragungsfrist rechnen. Das Ministerium bekam schon einmal Ärger mit dem umstrittenen Volksbegehren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte das Volksbegehren für zulässig erklärt und damit das Innenministerium mit seiner Ablehnung blamiert.

Aber nicht nur die Bürokratie sorgt für Gegenwind. Auch mit ihren Werbespots bekam die Bürgerinitiative Schwierigkeiten. Daß der Bayerische Rundfunk als staatstragender CSU-Sender einen Werbespot zum Volksbegehren nicht ausstrahlt, wunderte die BI nicht. Doch jetzt geriet auch der bayernweite Privatsender „Radio Antenne Bayern“ unter Beschuß. Mit einer siebenseitigen „Verbotsverfügung“ befahl die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) dem Sender den Werbespot aus dem Programm zu nehmen. Begründung: nur bezahlte Werbespots für Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen seien zulässig. Die Meinungsbildung zu politisch kontroversen Fragen dürfe nicht in unzulässiger Weise beeinflußt werde, behauptete der neue Geschäftsführer der BLM, der frühere CSU-Landtagssprecher, Martin Gebrande. Die Aufpasser hatten bereits am Wochenende beim Sender angerufen, jetzt kam der Drohbrief dazu.

Für Chefredakteur Günther Lindinger hat das Ganze einen „faden Beigeschmack“. Denn bislang gab es nicht einmal bei einem Werbespot von Greenpeace zum FCKW-Verbot eine Beanstandung. In Sachen Volksbegehren flatterte den Privatsendern jedoch schon Ende Mai ein Rundschreiben aus der BLM auf den Tisch, wonach die „Einräumung von Sendezeiten zu Unterstützung von Volksbegehren“ nicht erlaubt sei. Jetzt klagt der Privatsender vor dem Verwaltungsgericht München gegen das Verbot.

lui