■ Mielke: Bleibt haftfähig
Berlin (AFP) – Das Berliner Kammergericht hat im Mordprozeß gegen den ehemaligen Stasi- Chef Erich Mielke die Aufhebung des Haftbefehls abgelehnt. Wie der Sprecher der Berliner Justiz, Rautenberg, am Montag mitteilte, wies das Gericht Mielkes Haftbeschwerde in der vergangenen Woche mit der Begründung zurück, es ergäben sich „keine durchgreifenden Anhaltspunkte“ dafür, daß sein depressives Syndrom „geeignet sein könnte, den Angeklagten in Geisteskrankheit verfallen zu lassen oder ihn in nahe Lebensgefahr zu bringen“.
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