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Mielke bleibt in Haft

Auch nach dreieinhalb Jahren Untersuchungshaft kommt Erich Mielke nicht in Freiheit. Das Landgericht lehnte gestern die Aufhebung des Haftbefehls wegen des doppelten Polizistenmordes von 1931 gegen den 85jährigen ehemaligen Stasi-Chef ab. Nach Angaben seines Anwalts Stefan König folgte das Gericht nicht dem Votum des psychiatrischen Gutachters, der Mielke wegen starker Depressionen als haftunfähig eingeschätzt hatte. Die Richter gingen laut König davon aus, daß Mielke simuliere. Nun habe das Kammergericht das letzte Wort in der Frage der Haftentlassung.