: Methadon-Tod in Haft bleibt ohne Nachspiel
Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Beschwerde der Mutter einer in der JVA Blockland verstorbenen Insassin jetzt als unbegründet abgewiesen. Die Mutter hatte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zum Tod ihrer Tochter nicht hinnehmen wollen. Die Tochter war im August an einer Überdosis Methadon gestorben. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft besteht kein hinreichender Verdacht auf fahrlässige Tötung, auch wenn ungeklärt bleibe, wie das Methadon in die Haftanstalt gelangt sei. Auch sei kein schuldhaftes Verhalten von Ärzten und Bediensteten festzustellen gewesen, heißt es. taz
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