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Memmingen forever

Berlin (dpa/taz) - Die Memminger Staatsanwaltschaft gibt nicht auf. Sie hat Rechtsmittel eingelegt gegen die Freisprüche von zwei Frauenärzten, die im Dezember und Januar vorm Amtsgericht in Memmingen standen. Angeklagt waren die beiden Ärzte wegen „Beihilfe zum illegalen Schwangerschaftsabbruch“, weil sie Patientinnen in die Praxis des Memminger Frauenarztes Theissen überwiesen hatten. Doch in beiden Fällen konnte das Gericht nicht nachweisen, daß die Angeklagten über die Vorgänge in Theissens Praxis Bescheid wußten. Die Staatsanwaltschaft in Memmingen will nun die schriftlichen Urteilsbegründungen abwarten, ehe sie „über Berufung oder Revision“ entscheidet. Auch eine Rücknahme der Rechtsmittel schließt Oberstaatsanwalt Peter Stoeckle nicht aus.

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