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Memmingen-betr.: "Haftstrafe gegen Arzt von Memmingen", taz vom 6.5.89

betr.: „Haftstrafe gegen Arzt von Memmingen“,

taz vom 6.5.89

Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat hat mal wieder zugeschlagen: Nicht genug, daß Ingrid Strobl ihr Leben nun seit langem schon im Knast fristen muß, zur Strafe dafür, daß sie das gesellschaftliche Bewußtsein für die Gefahren der Gentechnologie sensibilisiert hat; nein, jetzt stecken sie auch noch den Horst Theissen, der sich doch tatsächlich erdreistet hat, sich in seiner ärztlichen Berufsausübung nicht willfährig genug dem staatlichen Vorherrschaftsanspruch auf den Bauch schwangerer Frauen unterworfen zu haben, in eines ihrer Gefängnisse, die sich zusehends mit aus dem Verkehr gezogenen Oppositionellen füllen, und zum 1.000. Male wird es offenbar: Sachgerecht kann man das erbärmliche Jammersystem der westdeutschen Bundesrepublik nur noch auf dem Schrottplatz entsorgen. (...) Leute wie Ingrid Strobl und Horst Theissen müßten viel mehr Gesellschaft bekommen. (...)

Matthias Grüger, Trier

An unsere LeserInnen:

Hat Euch dieses Urteil die Sprache verschlagen, oder warum ist dies bisher der einzige Leserbrief, der zu diesem Skandal-Urteil kam? Ich weiß nicht, ob ich mehr über dieses Urteil oder über Eure Nicht-Reaktion empört bin.

Meine Forderung: Ersatzlose Streichung des § 218.

Gabi, LeserInnenbriefredakteurin