Meldepflicht für Banker und Anwälte: Steuerflucht-Helfer strafbar machen
Die EU will Vermittler verpflichten, Informationen an Finanzbehörden weiterzugeben. Die Pläne sind jedoch umstritten.
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taz | Die EU-Kommission sucht sich Helfer im Kampf gegen die Steuerflucht. Banker, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer sollen als sogenannte Vermittler verpflichtet werden, den Finanzbehörden „potenziell aggressive“ Steuerdeals zu melden. Das geht aus einem der taz vorliegenden Entwurf für die Ergänzung einer EU-Richtlinie hervor, den die Brüsseler Behörde am Mittwoch präsentieren wird.
Derzeit sind es vor allem Banker, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, die Steuerflucht möglich machen. Sie helfen Anlegern etwa, Vermögen in eine Briefkastenfirma in Panama zu stecken, ohne dabei aufzufliegen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es daher, dass die Finanzbehörden der EU-Staaten Informationen über Steuervermeidungsstrategien bekommen, bevor sie umgesetzt werden.
Dafür müssten die Vermittler die Finanzbehörden frühzeitig über entsprechende Steuerdeals in Kenntnis setzen. Die Behörden wären aufgrund des automatischen Informationsaustausches wiederum in der Pflicht, EU-weit Daten und Erkenntnisse zu teilen. So könnten länderübergreifende illegale Steuerabsprachen leichter entdeckt werden.
„Ohne Banker oder Anwälte wären Firmen und Privatpersonen nicht in der Lage, durch komplexe Konstrukte Steuern zu hinter ziehen“, sagt George Turner vom Tax Justice Network. Steuerflucht könne nur beendet werden, wenn die Vermittler endlich in Verantwortung gezogen würden. Deshalb sei es unerlässlich, dass nicht nur die Anleger, sondern auch die Vermittler angegangen würden.
„Eine Schwächung des Rechtsstaats“
Gar nicht erfreut über das Vorhaben der EU Behörden zeigt sich der Deutsche Anwaltverein: „Aus einzelnen Skandalen wie den Panama Papers eine Schwächung des Berufsgeheimnisses zu folgern, bedeutet eine nicht zu verantwortende Schwächung des Rechtsstaats“, sagt Präsident Ulrich Schellenberg.
Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, erwartet denn auch heftigen Widerstand von Seiten der freien Berufe beim Gesetzesbeschluss. „Rechtsanwälte mögen es nicht, wenn der Rechtsstaat sie selbst behelligt“, sagt Giegold, der den Vorschlag befürwortet. Er forderte daher die Mitgliedsstaaten auf, den Vorschlag so schnell wie möglich umzusetzen.
„Für Deutschland ist die zentrale Frage, ob Finanzminister Schäuble sich auf die Seite von Anwälten und Bankern oder der Steuerzahler stellt“, sagt Giegold. Zudem solle sich Deutschland ein Vorbild an Großbritannien nehmen und die Meldepflicht auch bei landesweiten Steuerdelikten einführen.
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