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Mehr Rechte für Länder

■ Einigung beim Europa-Artikel 23

Bonn (AFP) – Die Bundesländer sollen bei der Gesetzgebung wieder mehr Rechte bekommen. Darauf hat sich die gemeinsame Verfassungskommission von Bund und Ländern geeinigt. Außerdem verständigte sich die Kommission auf den Wortlaut des künftigen Europa-Artikels 23 im Grundgesetz. Danach muß die Bundesregierung sowohl den Bundestag als auch die Länderkammer von Entscheidungen über die Europäische Union „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ unterrichten und deren Stellungnahmen bei den Verhandlungen auf EG-Ebene auch berücksichtigen.