: Mehr Qualität für die Pflege
■ Mensch im Mittelpunkt: SPD und GAL stellen Antrag
Die Situation pflegebedürftiger Menschen soll sich deutlich verbessern. Das wollen die Bürgerschafts-Fraktionen von SPD und GAL mit einem Antrag zum Thema „Pflege: Praxis auf dem Prüfstand - Qualitätssicherung für die Zukunft“ erreichen. Überschrieben ist er mit „Im Mittelpunkt steht der Mensch“. Die Fraktionen fordern den Senat unter anderem auf, sich für ein bundesweites Gütesiegel für Pflegedienstleistungen einzusetzen.
Außerdem wollen die Politiker, dass jeder Pflegedienst eine Mindestzahl von ausgebildeten Fachkräften beschäftigen muss. Heute ist es damit getan, dass ein Pflegedienst, egal wie groß er ist, eine Fachkraft beschäftigt. Uwe Grund (SPD) ist klar, dass dieses die Pflege teurer machen könnte: „Das ist ein Balanceakt, denn wenn die Pflegeversicherung teurer wird, erhöht das die Lohnnebenkosten, und die wollen wir ja gerade senken.“ Trotzdem müsse die Qualität der Pflege verbessert werden. Seit Jahresbeginn habe man für die Pflegebedürftigen bereits einiges erreicht.
Im Januar dieses Jahres veröffentlichte das Hamburger Institut für Rechtsmedizin eine Studie, die herausgefunden hatte, dass eine erschreckend hohe Zahl Pflegebedürftiger wundgelegen, sogenannte Dekubiti-Kranke, seien. Zwar hätten sich diese Zahlen mittlerweile relativiert, trotzdem gebe es jetzt beispielsweise in einigen Stadtteilen Pflegekonferenzen, Angehörige können sich am Pflegetelefon Hamburg Rat und Beistand holen und es gibt 500 zusätzliche Heimplätze für verwirrte, demenzkranke, Menschen.
Mit ihren Vorschlägen wollen SPD und GAL Qualität sichern, bei Mängeln konsequent durchgreifen, die Rechte der Pflegebedürftigen stärken. Außerdem sollen die Angehörigen unterstützt werden, damit Pflegebedürftige zu Hause bleiben können. „Wir wollen eine verbindliche Weiterbildung der Angehörigen und dafür auch die Rahmenbedingungen schaffen“, fordert Dr. Dorothee Freudenberg von der GAL. Darüber hinaus will sie die Situation behinderter Menschen verbessern. „Es ist verfassungswidrig, dass Behinderte, die in Heimen untergebracht sind, von der Pflegeversicherung maximal 500 Mark bekommen.“ san
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