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Mehr Platz für Fahrräder

■ Geheimes Senatspapier über neue Stellplatzverordnung / Weitgehende Parkplatzreduzierungen finden aber nicht statt Von Marco Carini

Das Papier ist „vertraulich“, sein Inhalt recht interessant. Noch in diesem Jahr will der Senat die „Stellplatzregelungen“ der Bauordnung ummodeln. Wichtigste Neuerung: Um „der wachsenden Bedeutung des Verkehrsmittels Fahrrad“ Rechnung zu tragen, werden die „Bauherren“ verpflichtet, bei jedem Neubau nicht nur PKW-Parkplätze, sondern auch Stellplätze für Fahrräder „in ausreichender Zahl“ zu errichten.

Auch bei bereits bestehenden Gebäuden kann nach der aktuellen Fassung die Einrichtung von Fahrrad-Abstellmöglichkeiten eingefordert werden, wenn dies „mit angemessenem Aufwand“ möglich ist. Außerdem können die Behörden die Errichtung von Parkplätzen bei neuen Bürobauten untersagen, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Im Visier hat die Behörde dabei die Innenstadt, die Zentren von Altona, Wandsbek und Barmbek sowie die City-Nord.

Nach der noch gültigen Fassung der Stellplatzverordnung müssen für jede neue Mietwohnung 0,8 Auto-Parkplätze bereitgestellt werden, bei gewerblich genutzten Neubauten muß – je nach Nutzungsintensität – pro 40 bis 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche ein neuer Parkplatz her.

Kräftig zahlen müssen alle, die keinen Parkraum bereitstellen können oder dürfen: 15.560 Mark „Ablöse“ kostet die Investoren jeder nicht gebaute Stellplatz, in der Innenstadt innerhalb des Wallrings sogar 28.800 Mark. In Zukunft soll es auch eine „Ablöse“ bei Fahrrädern geben, sie wird etwa ein Zehntel der Gebühr für fehlende Autoparkplätze betragen.

Um den Ausbau von Dachgeschossen zu fördern und die gewünschte Verdichtung der Innenstadt voranzutreiben, wird die neue Verordnung auch etwas Investoren-freundlich: Bei neu entstandenen Wohnungen durch Dachgeschoßausbau müssen nach der neuen Verordnung weder Stellplätze errichtet noch Ablösesummen gezahlt werden. Voraussetzung ist, „daß die Herstellung notwendiger Stellplätze nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist“.

Eine weitere Neuerung: Die „Ablöse“-Summen, die die Stadt bislang nur verwenden durfte, um KFZ-Parkplätze zu schaffen und zu unterhalten, können nun auch entweder in den öffentlichen Nahverkehr, in Parkleitsysteme oder in Fahrrad-Ständer investiert werden.

Weitere, radikalere Reformen wurden von der Baubehörde verworfen. So hält es das Amt für nicht der Verfassung entsprechend, was in Berlin möglich ist: den Verzicht auf KFZ-Stellplätze bei der Errichtung von Neubauten, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Auch die in Berlin gültige Verfügung, nach der „Bauherren“ zwischen der Herstellung und der Ablösung von Stellplätzen frei wählen können, fiel in Hamburg durch.

Ebenfalls unmöglich scheint in Hamburg, die Bemessungsvorgaben so zu senken, daß die Anzahl der neu zu bauenden Stellplätze verringert würde. Der Vorschlag, bei Schulen, die hinreichend an das ÖPNV-Netz angebunden sind, ganz auf Parkplätze zu verzichten, wird von der Verkehrsbehörde auch als „rechtlich nicht vertretbar“ abgelehnt. Allerdings könne der Richtwert von zwei Stellplätzen je Klassenraum „halbiert werden“.

Auch für autofreie Modellsiedlungen wird es keine generelle Entbindung von der Parkplatz-Pflicht geben. Lediglich „im Einzelfall“ sei eine zeitweilige „Befreiung von der Stellplatz-Pflicht nicht ausgeschlossen“. Das aber war sie auch vorher nicht.

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