■ BGA-Urteil: Mehr Mitbestimmung
Kassel (AFP) – Das Bundesarbeitsgericht hat mit Grundsatzentscheidungen die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte deutlich gestärkt. Nach dem Urteil können die Arbeitnehmervertreter künftig die Arbeitgeber per Gerichtsbeschluß zwingen, mitbestimmungspflichtige Maßnahmen ohne die Zustimmung des Betriebsrats zu unterlassen (AZ: 1 ABR 24/93). Der Deutsche Gewerkschaftsbund freute sich über die Entscheidung. Mit dem Kasseler Beschluß sei endlich „die Einheit von Recht und Rechtsdurchsetzung“ gewährleistet. Wenn die Arbeitnehmervertreter jetzt Hinweise haben, daß der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats eine mitbestimmungspflichtige Änderung wie Überstunden, Veränderung der Arbeitszeit, neue Akkordsätze oder Prämien anordnen will, so können sie künftig noch vorher das Unternehmen per gerichtlicher einstweiliger Verfügung zwingen, dies zu unterlassen. Damit revidierte das BGA eine immer von den Gewerkschaften kritisierte Entscheidung von 1983.
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