: Mehr Betreuungskosten absetzbar
BONN afp ■ Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder deutlich mehr von der Steuer absetzen. Der Fiskus beteiligt sich für 2006 zu zwei Dritteln an Kosten für Kita, Tagesmutter, Babysitter, Au-pair-Mädchen oder für Fahrten zu kinderhütenden Großeltern. Darauf wies der PSD-Verband gestern hin. Für Kinder bis 13 dürften Doppelverdiener und Alleinerziehende zwei Drittel der Ausgaben bis maximal 4.000 Euro bei der Steuererklärung angeben. Arbeitet nur ein Elternteil, akzeptiere der Finanzbeamte zwei Drittel der Kosten für Kinder von 3 bis 5 Jahren. Dabei verlange das Finanzamt genaue Belege. Nicht absetzbar seien Freizeitausgaben der Kinder.