piwik no script img

Mehr Anspruch auf „Elternzeit“

BERLIN ap ■ Eltern sollen künftig gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen können, einen Rechtsanspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit erhalten und jeweils 30 Stunden in der Woche arbeiten können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag gestern beschlossen. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, nur im ersten Lebensjahr des Kindes Erziehungsgeld zu beziehen, das dann aber statt 600 Mark 900 Mark im Monat betragen soll. Der bisherige Begriff Erziehungsurlaub wird durch den Begriff „Elternzeit“ ersetzt. Die Einkommensgrenze für den Bezug des Erziehungsgeldes nach den ersten sechs Monaten des Kindes wird je nach Familiengröße um zehn bis zwölf Prozent erhöht, so dass mehr Eltern als bisher Anspruch haben werden. Für Eltern mit einem Kind gilt eine Einkommensgrenze von 32.200 Mark statt bisher 29.400 Mark. Für Alleinstehende mit einem Kind wird die Grenze auf 26.400 Mark erhöht. Die Union bemängelte, das Gesetz sei nur eine Umverteilung ohne substanzielle Veränderungen.

meinung SEITE 11

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen