: Mehr Anspruch auf „Elternzeit“
BERLIN ap ■ Eltern sollen künftig gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen können, einen Rechtsanspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit erhalten und jeweils 30 Stunden in der Woche arbeiten können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag gestern beschlossen. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, nur im ersten Lebensjahr des Kindes Erziehungsgeld zu beziehen, das dann aber statt 600 Mark 900 Mark im Monat betragen soll. Der bisherige Begriff Erziehungsurlaub wird durch den Begriff „Elternzeit“ ersetzt. Die Einkommensgrenze für den Bezug des Erziehungsgeldes nach den ersten sechs Monaten des Kindes wird je nach Familiengröße um zehn bis zwölf Prozent erhöht, so dass mehr Eltern als bisher Anspruch haben werden. Für Eltern mit einem Kind gilt eine Einkommensgrenze von 32.200 Mark statt bisher 29.400 Mark. Für Alleinstehende mit einem Kind wird die Grenze auf 26.400 Mark erhöht. Die Union bemängelte, das Gesetz sei nur eine Umverteilung ohne substanzielle Veränderungen.
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