: Mehr ALU wegen Einmalzahlungen
Einmalzahlungen des Arbeitsgebers wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden seit dem 1. Januar bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes angerechnet, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Darauf weist das Bremer Arbeitsamt hin. Wer in seinem Bescheid schon eine pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelds um zehn Prozent festgestellt hat, muss sich nicht umstellen: Die vorläufige Regelung wird endgültig.
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