: „Mehmet“ vor der Abschiebung
■ Gericht: 14jähriger „beträchtliche Gefahr“
München (AFP/taz) – Nach monatelangem Rechtsstreit soll der 14jährige Serientäter „Mehmet“ in Kürze aus Deutschland in die Türkei abgeschoben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erlaubte gestern in einem Eilbeschluß der Stadt München die Ausweisung des in Deutschland geborenen Jugendlichen mit türkischem Paß. Die Richter wiesen damit eine Beschwerde des 14jährigen ab. Sein Anwalt hat jetzt gegen die drohende Abschiebung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Bayerns Oberste Verwaltungsrichter erklärten, von „Mehmet“ gehe ein „beträchtliches Gefährdungspotential“ aus. Es sei zumutbar, daß entweder ein Elternteil den Jugendlichen in die Türkei begleite oder „Mehmet“ bei Verwandten untergebracht werde. Bericht Seite 6
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