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■ MediaBazaarBundesländer klagen gegen EG-Richtlinie

Karlsruhe (AP) – Vor dem Bundesverfassungsgericht hat gestern die mündliche Verhandlung über die Klage von Bundesländern gegen die europäische Fernsehrichtlinie begonnen. Für die Kläger sagte der bayerische Staatssekretär Herbert Huber, die Richtlinie breche in den Kernbereich des Bundesstaatsprinzips ein. Da es Aufgabe der Länder sei, die Grundlagen der Programmgestaltung zu regeln, hätte die Bundesregierung nicht die Fernsehrichtlinie mitbeschließen dürfen.

Die Richtlinie enthält Regeln für die Fernsehwerbung und schreibt eine Quote für die Ausstrahlung europäischer Produktionen vor. Die Bundesländer erreichen, daß die Unzuständigkeit des Bundes für die europäische Regelung festgestellt und zugleich klarstellt wird, daß die Länder nicht verpflichtet sind, die Vorschriften in innerstaatliches Recht umzusetzen. Mit einem Urteil ist erst im Februar 1995 zu rechnen.

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