■ MediaBazaar: Lizenz für DSF
München (Reuter) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut die Lizenz für das Deutsche Sportfernsehen (DSF) außer Kraft gesetzt. Mit dem am Montag veröffentlichten Entschluß vom 17. April widersprach der VGH einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Februar, in der dem DSF erlaubt worden war, weiterhin bundesweit zu senden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg war 1993 gegen die bundesweite Lizenzerteilung der Bayerischen Landesmedienanstalt vorgegangen, weil sie das DSF dem Einflußbereich von Leo Kirch zugeordnet und Konzentrationsbedenken geltend gemacht hatte. Vermutlich wird die BLM erneut Verfassungsbeschwerde einlegen. Bis zur endgültigen Klärung sendet das DSF weiter.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen