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■ Media-BazaarNichts abbekommen

München (ots/taz) – Mit Empörung hat der Münchner Privatsender Pro 7 auf die Entscheidung der Versammlung der LPR Hessen vom Montag dieser Woche reagiert. Die LPR hatte von sieben für Hessen ausgeschriebenen terrestrischen Frequenzen eine an RTL und gleich sechs an das Schwesterunternehmen RTL 2 vergeben. Als Grund für die Nichtberücksichtigung von Pro 7 verwies die LPR darauf, daß die bundesweite Abstimmung über die konzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit von Pro 7 immer noch nicht abgeschlossen sei.

Pro 7-Geschäftsleitungsmitglied Klaus Piette bezeichnete die Entscheidung der LPR als „glatten Rechtsbruch“. Die LPR habe die Tatsache unterschlagen, daß die Abstimmung innerhalb der DLM am 10. Mai ganz offiziell abgeschlossen wurde. Eine Empfehlung an die für Pro 7 zuständige ULR in Kiel kam bekanntlich mangels der erforderlichen Mehrheiten nicht zustande. Dementsprechend hatte die Medienanstalt nach über zweijähriger Prüfung die konzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit von Pro 7 bei nur einer Gegenstimme förmlich festgestellt. Pro 7 will nun gegen die Frequenzentscheidungen in Hessen rechtliche Schritte einleiten.