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Kassel (AFP/taz) – Wenn freie MitarbeiterInnen einer Rundfunkanstalt oder anderer Medien nach einem festen Dienstplan arbeiten, spricht alles dafür, daß sie eigentlich Arbeitnehmer sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel am Mittwoch bekräftigt. Das Gericht sprach drei Mitarbeitern der TV-Nachrichtenredaktion des SDR den Arbeitnehmerstatus zu. Für die Kläger wurden jeweils sechs Wochen im voraus die Arbeitsschichten festgelegt. Im Dienstplan war auch beschrieben, in welcher Funktion sie tätig werden sollten. Der Dienstplan beruhe auf einer einseitigen Gestaltung durch den Arbeitgeber und nicht auf Absprachen, so das Fazit der obersten Arbeitsrichter. Damit seien die angeblich „freien“ Mitarbeiter wie Arbeitnehmer behandelt worden und müßten auch als solche beschäftigt werden. Sollte das BAG-Urteil Schule machen, könnte auf die Rundfunkanstalten eine Welle von Klagen zurollen. Einhard Klucke von der IG Medien wies gegenüber der taz jedoch darauf hin, daß das BAG in der Vergangenheit andere erfolgversprechende Einklagungsversuche abgeschmettert hat. Bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung sei nicht absehbar, welche neuen rechtlichen Perspektiven durch das BAG-Urteil entstünden.

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