: Mazedonischer Namensstreit
Skopje/Belgrad (afp/dpa) — Der Streit zwischen Griechenland und der jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien hat sich gestern weiter zugespitzt. Griechenland ist gegen eine Anerkennung Mazedoniens durch die EG, solange die Republik bei ihrem Namen bleibt. Athen vertritt die Ansicht, daß es allein Anspruch auf den Namen Mazedonien erheben kann, weil er zu seinem historischen Erbe gehöre. Demgegenüber bekräftigte der mazedonische Präsident Kiro Gligorov, daß eine Namensänderung in Skopje-Republik „vollkommen unmöglich“ sei.
Mazedonien erhebe keinerlei Gebietsansprüche gegenüber Griechenland, versicherte Gligorov weiter. Er verstehe nicht, daß sich ein Staat mit zehn Millionen Einwohnern, das der Nato und der Westeuropäischen Union angehöre, von einem kleinen Land wie Mazedonien bedroht fühle, das nur zwei Millionen Einwohner und gar keine Armee habe. Außerdem habe Mazedonien die Verfassung mit einem Zusatz versehen, in dem das Land Ansprüche gegenüber Nachbarländern eine deutliche Absage erteilt habe.
Unterdessen bekräftigte Mitsotakis, der gestern mit dem serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic in Belgrad zusammentraf, man müsse „soviel wie möglich von Jugoslawien retten“. Eine Auflösung Jugoslawiens berge für die Nachbarstaaten große Gefahren. Anschließend reiste Mitsotakis nach Bonn und Rom weiter, um in den beiden Hauptstädten vor einer Anerkennung Mazedoniens zu warnen.
In der Nacht zu Dienstag sollen griechische Grenzer die Visa von Reisenden aus Jugoslawien annulliert haben, meldete die Nachrichtenagentur 'Tanjug‘. Elf Mazedonier, vier Serben, zwei Bosnier und sieben Albaner aus dem Kosovo seien abgewiesen worden. Als „Vorwand“ hätten die Grenzbeamten die Reisenden gezwungen, Devisen im Gegenwert von 1.400 Mark (anstatt bisher 1.000 Mark) umzutauschen. Der griechische Regierungssprecher Byron Polydoras hatte am Montag dementiert, daß sämtliche Mazedonier an der Grenze abgewiesen würden. Ebenso wie Kroatien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina bemüht sich auch Mazedonien um eine Anerkennung seiner Unabhängigkeit durch die EG.
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