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Mauss kein akzeptabler Zeuge

Hannover (taz) - Im Prozeß gegen den hannoverschen Juwelier Rene Düe vor dem Landgericht Braunschweig zeichnet sich offenbar ein Freispruch ab. Aus „Rechtsstaatsgründen“ hat gestern der Anklagevertreter, Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann, darauf verzichtet, den Versicherungsagenten Werner Mauss als Zeugen zu hören. Eine Aussage von Mauss würde unter das Beweisverwertungsverbot fallen. Bei seinen verdeckten Ermittlungen gegen Düe im Auftrage der Versicherungswirtschaft und des LKA Niedersachsen habe der Agent den beschuldigten Juwelier durch Täuschung um das Recht auf Aussageverweigerung gebracht. Andere Zeugenaussagen ließen außerdem die bisherigen Aussagen von Mauss als fraglich und in Einzelfällen auch als widerlegt erscheinen. Werner Mauss selbst hatte sich erst vor wenigen Tagen bereiterklärt, in diesem zweiten Prozeß gegen den Juwelier als Zeuge aufzutreten.

Den Abschlußbericht von Werner Mauss über seine Ermittlungen gegen Düe, für die der Agent von der Mannheimer Versicherung 700.000 Mark kassiert hatte, bezeichnete der Oberstaatsanwalt als „Abeitsplatzsicherungskonzept“. Den gegen Düe ermittelnden LKA-Beamten warf der Oberstaatsanwalt vor, die Justiz bewußt getäuscht zu haben.

Nach Auffasung von Hans-Jürgen Grasemann sind im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht Braunschweig „alle Indizien widerlegt worden“, die in der ersten Verhandlung gegen den Juwelier vor dem Landgericht Hannover zu einer Verurteilung geführt hatten. „Wesentliche Stützpfeiler der Anklage und auch der ersten Verurteilung“, so sagte der Oberstaatsanwalt, „sind erschüttert“.

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