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Mauerstück in Algerien

Ein Stück Berliner Mauer bei einem aus der DDR kommenden Reisenden hat die algerischen Zollbehörden ratlos gemacht. Wie die DDR-Nachrichtenagentur 'adn‘ am Montag berichtete, wurde mehrere Stunden geprüft, ob es sich bei dem 100 mal 50 Zentimeter großen, beiderseitig mit Graffiti verzierten Mitbringsel um Baumaterial, ein historisches Ruinenstück oder um ein Kunstwerk handelt. Der Besitzer des Mauerstücks wurde mehrere Stunden lang auf dem Flughafen von Algier unter dem Verdacht festgehalten, durch Weiterverkauf des Souvenirs auf Gewinn zu spekulieren. Schließlich konnte er das als „Kunstwerk“ eingestufte Stück zollfrei mitnehmen unter der Bedingung, daß der Zementblock unversehrt in seinem Besitz bleibt oder einem Museum übergeben wird.

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