■ In den Knast: Mauerschützen
Berlin (dpa) – Über den Gebrauch der Schußwaffe bei Grenzverletzungen mußte nach Aussage eines ehemaligen Kompaniechefs jeder Grenzsoldat selbst entscheiden. Letztlich hätten die Grenzverletzer – so tragisch es sei – den Soldaten ihr Handeln aufgezwungen, sagte der 57jährige Zeuge am Montag im zwölften Mauerschützen-Prozeß vor dem Berliner Landgericht.
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