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■ ProzeßMauerschütze verurteilt

Berlin (dpa) – Im 16. Mauerschützen-Prozeß hat das Berliner Landgericht gestern einen 61jährigen früheren Grenzsoldaten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte im September 1962 einen Flüchtling durch einen Kopfschuß vorsätzlich getötet hat.

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