: Mauerschüsse: Zwei Jahre Bewährung
Berlin. Im fünften Mauerschützenprozeß hat das Landgericht gestern einen Ex-DDR-Grenzsoldaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Der Mann wurde des Totschlags in einem minderschweren Fall für schuldig befunden. Der 27jährige Westberliner Heinz Müller sei am 19. Juni 1970 von dem Angeklagten „mit bedingtem Vorsatz“ erschossen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrem Antrag auf vierjährige Haft erstmals in einem Mauerschützenprozeß eine Strafe ohne Bewährung beantragt. Die Verteidigung hatte auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch plädiert.
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