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Mauergrundstücke

Der Senat unternimmt einen weiteren Vorstoß für die Rückgabe der „Mauergrundstücke“ an die Alteigentümer. Wie Bundessenator Peter Radunski (CDU) in Bonn ankündigte, wird Berlin heute im Bundesrat einen Entschließungsantrag zum „Zweiten SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz“ zur Abstimmung stellen. Nach diesem Gesetz sollen die seinerzeit vom SED-Regime an der früheren innerdeutschen Grenze Zwangsausgesiedelten entschädigt werden. Die Frage der Berliner Mauergrundstücke wurde aber ausgeklammert. In dem Berliner Entschließungsantrag heißt es dazu, das Zweite SED-Unrechtsbeseitigungsgesetz enthalte noch keine abschließende Wiedergutmachung.