: Matz rät FDP von Klage ab
Der FDP-Haushaltsexperte Martin Matz rät seiner Fraktion von einer erneuten Klage gegen den Haushalt ab. „Denn sollte die Opposition wieder Erfolg haben, würde dies einen großen Schaden für die Klage Berlins beim Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen bedeuten“, sagte Matz. In Karlsruhe müsse Berlin unter Beweis stellen, dass es ausreichende Eigenanstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternimmt und ohne eigenes Verschulden in die Notlage geraten sei. „Dieser Beweis wäre gefährdet, wenn der Landeshaushalt erneut für rechtswidrig erklärt würde“, warnte Matz. Das Land erhofft sich durch seine Klage in Karlsruhe auf Feststellung einer extremen Haushaltsnotlage zusätzliche Bundeshilfen in Höhe von 35 Milliarden Euro. Die CDU prüft derzeit eine zweite Klage. CDU, FDP und Grüne hatten den Doppelhaushalt 2002/03 durch ihre Klage vor dem Landesverfassungsgericht zu Fall gebracht. DPA