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Ganz so einfach geht es nun doch nicht: die neuesten Regelungen für das Potsdamer Hans-Otto-Theater will Intendant Guido Hounder nicht hinnehmen und hat deshalb sein Amt vorübergehend niedergelgt. Die Stadtverordneten hätten einen Vertrag beschlossen, der nicht den vereinbarten Bedingungen entspreche, erklärte sein Anwalt Peter Raue. Dieser neue, noch nicht rechtswirksame Vertrag hindere Hounder daran, dringend notwendige Kündigungen des künstlerischen Personals auszusprechen. Hounder könne dadurch seine Funktion als Intendant nicht erfüllen.
Und schließlich geht es auch um das liebe Geld: Strittige Punkte sind das Intendanten-Gehalt, der Anspruch auf zwölfwöchige Urlaubs- und Abwesenheitszeit und die Frage, wer den entstehenden Schaden trägt, falls es bei der Errichtung von Spielstätten zu Verzögerungen kommen sollte. dpa
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