Massenhafte Werbeanrufe: Callcentern die Leitung gekappt
Die Bundesnetzagentur hat sieben Rufnummern von Call Centern gesperrt, die Verbraucher belästigt haben. Die Anrufer jedoch zur Kasse zu bitten, dürfte schwierig werden.
BERLIN taz | Vier deutsche Callcenter sind insgesamt sieben ihrer Rufnummern los. Die Bundesnetzagentur hat die Anschlüsse gesperrt, weil von dort belästigende Werbeanrufe ausgingen. Die Werbung übers Telefon hat laut der Bundesnetzagentur zu massiven Beschwerden von Verbrauchern geführt.
Einen "Schuss vor den Bug" nennt der Sprecher der Bundesnetzagentur, Rudolf Boll, die gekappten Leitungen bei vier Callcentern. "Sie haben dadurch einen Engpass und werden sich überlegen, ob sie so weitermachen wenn sie dadurch in Gefahr laufen weitere Rufnummern abgeschaltet zu bekommen", sagt Boll.
Die Callcenter hatten die Nerven von Verbrauchern mit Anrufen strapaziert, in einem Extremfall klingelte in einem Haushalt das Telefon gar 250 Mal am Tag. Das Kuriose: Es ging niemand ran. Die Callcenter nutzen sogenannte "predictive dialer", automatische Wählprogramme, die für den Mitarbeiter gleichzeitig verschiedene Telefonnummern anwählen.
Geht einer von den Angerufenen ans Telefon und wird mit dem Mitarbeiter verbunden, bricht das Programm die Anrufe auf allen anderen Leitungen ab. Also gibt es in vielen Fällen lediglich klingelnde Telefone, keine Gespräche mit den Mitarbeitern.
Die Telefonnummern der Callcenter die jetzt gesperrt wurden, gehen auf Beschwerden zurück, die es schon vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung gab. Deshalb habe man noch keine Bußgelder verhängen können, so der Bundesnetzagentur-Sprecher. Allerdings lägen mittlerweile auch aus der Zeit des Gesetzes Belästigungs-Fälle vor.
Doch auch hier werde man eventuell kein Bußgeld verhängen können, sagt Lina Ehrig vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. "Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur die Rufnummern abgeschaltet hat", sagt Ehrig: "Es sollten jedoch auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden, weil es noch viel mehr schwarze Schafe gibt."
Die automatischen Wählprogramme stellen die Verbraucherschützer jedoch vor ein Problem: Der Bußgeldtatbestand schließt nicht den Versuch von unlauterer Telefonwerbung mit diesen Programmen ein, ergo gibt es auch kein Bußgeld. "Insgesamt ist der Versuch des Anrufes ohne Einwilligung nicht vom Bußgeldtatbestand umfasst", erklärt Ehrig: "Die Wählprogramme sind also eine Gesetzeslücke."
Das neue Gesetz zur unlauteren Telefonwerbung ist momentan noch in der Evaluierungsphase. Die Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen an der Gesetzeslage. Die Verbraucher könnten zwar auch im Moment eine Unterlassung verlangen, aber ein Bußgeld, das schmerze die Call Center finanziell.
"Es ist doch noch viel ärgerlicher wenn man angerufen wird und es ist niemand dran. Die Maschine wählt viel schneller, als die Call Center Agenten die Anrufe auch entgegen nehmen können", berichtet Ehrig: "Wir müssen jetzt die Praxis beobachten und sehen, ob sich diese Methode weiter durchsetzt."
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