Marwa-Prozess: Lebenslange Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um die im Gerichtssaal erstochene Ägypterin Marwa El-Sherbini eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert.
DRESDEN ap | Oberstaatsanwalt Frank Heinrich sagte am Montag vor dem Dresdner Landgericht, der 28-Jährige habe die Tat in dem Gerichtssaal regelrecht inszeniert. Motiv der feigen und brutalen Messerattacke sei ein "unbändiger, ungebremster Ausländerhass" gewesen.
Der Staatsanwalt beantragte angesichts der Umstände auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Angeklagte hatte das Verbrechen gestanden. Er bestritt aber, die Tat geplant und aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Er sei in Angst und Panik gewesen und habe aus Wut auf die ihn verfolgende Justiz gehandelt. Oberstaatsanwalt Heinrich bezeichnete dies als Schutzbehauptung. Das gezielte und geplante Vorgehen lasse sich auch nicht mit einer spontanen Tat oder einer Affekttat in Einklang bringen. "Es liegt auf der Hand, dass sein Motiv Hass auf Muslime war."
Die 31-jährige schwangere Frau wurde vor den Augen ihres dreijährigen Sohnes angegriffen, nachdem sie als Zeugin gegen den aus dem russischen Perm stammenden Spätaussiedler ausgesagt hatte. Ihr Mann, der sie schützen wollte, wurde lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte Alex W. stand vor Gericht, weil er die Frau auf einem Spielplatz in Dresden als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft hatte. Die Bluttat sorgte weltweit für Entsetzen.
Heinrich sagte, der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. "Er hat in Killermanier wie ein Berserker auf die Frau und ihren Mann eingestochen, der sie schützen wollte." Er habe gnadenlos noch auf die Frau eingestochen, als die bereits schwerst verletzt auf dem Boden gelegen habe. Das ganze Geschehen habe keine drei Minuten gedauert. Heinrich kreidete dem Angeklagten auch an, bis heute kein Wort des Bedauerns für die schreckliche Tat gefunden zu haben. Er habe stattdessen nach der Tat gegenüber dem Gerichtspsychiater das Opfer sogar noch beleidigt und als Schlampe bezeichnet.
Unerwarteter Angriff
Heinrich sprach von einer "brutalen und feigen Tat", da der Angriff für die Opfer völlig unerwartet gekommen sei. Dem Angeklagten warf er zugleich ein widerliches Selbstmitleid vor. Er habe sich auch in der Hauptverhandlung feige verhalten. Man könne sich kaum vorstellen, wie das Verhalten auf die Hinterbliebenen gewirkt haben müsse.
Heinrich betonte zu Beginn seines rund anderthalbstündigen Plädoyers, Menschen wie Marwa El-Sherbini und ihr Mann seien in Deutschland herzlich willkommen. Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe. "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen."
Leser*innenkommentare
Art
Gast
@ aso
"Sicher kann er (der Staatsanwalt) abgelehnt werden. Eben nur nicht nach § 24f. StPO.
Über die Erfolgsaussichten einer Aufsichtsbeschwerde ist MIR keine Statistik bekannt..."
Ich erklär Ihnen das jetzt nicht nochmal... lesen Sie meinen vorigen Beitrag oder informieren Sie sich anderswo.
"Zunächst war zu hören, daß die angeforderten Infos aus Rußland nicht vorlägen, dann wurden sie nicht weiter erwähnt.
Verdächtig in diesem Zusammenhang der ungewöhnlich schnelle Prozeß.
Man wollte die Sache schnell vom Tisch haben."
Na bitte, was Sie in Ihrem vorigen Kommentar noch als Tatsache hingestellt haben, ist nicht mehr als ein vager Verdacht.
"Denn Aufreger ist nur der Mord von einem Nichtmuslim an einem Muslim."
Ich bitte Sie, egal ob U-Bahn-Schläger oder Ehrenmord: Wenn ein Moslem der Täter ist, berichten die Medien i.d.R. weitaus häufiger und ausführlicher als über den Marwa-Fall. Und dass die Gerichte bei Moslems milder urteilen, halte ich für ein Gerücht. Belegen können Sie diese Behauptung jedenfalls nicht (Statistik?). Meines Erachtens dürfte eher das Gegenteil der Fall sein.
aso
Gast
@ Art:
Sicher kann er (der Staatsanwalt) abgelehnt werden. Eben nur nicht nach § 24f. StPO.
Über die Erfolgsaussichten einer Aufsichtsbeschwerde ist MIR keine Statistik bekannt...
„...Woher wollen Sie wissen, dass das nicht berücksichtigt wurde. Haben Sie die Gründe des Urteils gelesen? Wohl kaum...“:
Zunächst war zu hören, daß die angeforderten Infos aus Rußland nicht vorlägen, dann wurden sie nicht weiter erwähnt.
Verdächtig in diesem Zusammenhang der ungewöhnlich schnelle Prozeß.
Man wollte die Sache schnell vom Tisch haben.
„...Im Übrigen habe ich das Gefühl, dass wir diese Diskussion nicht führen würden, wenn der Täter ein Moslem gewesen wär, stimmt's?...“:
Stimmt. Einerseits war bisher oft ein „Migrantenbonus“ bis hin zum „Verbotsirrtum“ bei Muslimen als Täter zu beobachten,
Andererseits wäre es in der Islam-Community kein Aufreger.
Denn Aufreger ist nur der Mord von einem Nichtmuslim an einem Muslim.
Weil...:...
Art
Gast
@ aso
"Daß ein Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, war richtig beschrieben."
Nein, er kann nicht "abgelehnt" werden. Man kann allenfalls bei seinem Dienstherrn darum bitten, dass er einen anderen Staatsanwalt einsetzt. Ein Richter kann dagegen tatsächlich abgelehnt werden. Das Gericht muss dann durch Beschluss darüber entscheiden. Warum der Gesetzgeber da differenziert, dürfte klar sein.
Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, fruchtlos (ist leider so).
Einen Verstoß gegen den Grundsatz des Rechtes auf ein faires Verfahren sehe ich darin nicht. Aber wenn da was dran sein sollte, werden W.'s Verteidiger das dann schon vor dem BGH geltend machen.
"Die gleichen Aussagen des Staatsanwalts gegenüber einem Muslim? Undenkbar, oder?"
Absolut nicht und - leider - definitiv keine Seltenheit. Staatsanwälte sind nun mal keine Kuschelpädagogen. Was glauben Sie, was sich viele Angeklagte (und sogar Zeugen) alles anhören müssen?
"Warum wurde das Verfahren im Schnelldurchgang durchgeprügelt? Und nicht mal die psychiatrische Vorgeschichte des Täters berücksichtigt (traumatisierende Kriegserfahrungen)?"
Woher wollen Sie wissen, dass das nicht berücksichtigt wurde. Haben Sie die Gründe des Urteils gelesen? Wohl kaum.
Im Übrigen habe ich das Gefühl, dass wir diese Diskussion nicht führen würden, wenn der Täter ein Moslem gewesen wär, stimmt's?
aso
Gast
@ Art:
Daß ein Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, war richtig beschrieben.
Daß dafür in der StPO keine Rechtsgrundlage vorgesehen ist, ebenso.
Daß die Entscheidung, darüber von dessen Dienstherr getroffen wird, erwähnte ich.
Ob das Aussicht auf Erfolg hat? Wäre spekulativ, darüber zu urteilen, kommt immer auf den Einzelfall an.
„...Im Übrigen kann man die Äußerungen des Staatsanwalts durchaus für geschmacklos halten..“:
Mehr als das:
Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rechtes auf ein faires Verfahren (Art. 6 der Menschenrechtskommision).
Zugleich eine rassistische Ungleichbehandlung:
@ Irene sagte es bereits: Die gleichen Aussagen des Staatsanwalts gegenüber einem Muslim? Undenkbar, oder? Und wenn doch, dann würde er sofort als Rassist beschimpft, die Empörung wäre groß, Ägypten würde seine Ablösung fordern, etc.
Warum wurde das Verfahren im Schnelldurchgang durchgeprügelt? Und nicht mal die psychiatrische Vorgeschichte des Täters berücksichtigt (traumatisierende Kriegserfahrungen)?
Art
Gast
@ aso:
Und wieder belegen Sie Ihre Unkenntnis der Materie, über die Sie schreiben.
Ihre "Ausführungen" haben Sie aus dieser Pressemitteilung kopiert, die einen völlig anderen Fall betrifft:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/OLG/befansta.html
Dabei allerdings (bewusst) das wichtigste weggelassen:
"Daraus folge aber kein vor den Gerichten durchsetzbarer Anspruch für die Verfahrensbeteiligten auf Ersetzung eines Staatsanwalts. Gegen die ablehnende Entscheidung des Leiters der Staatsanwaltschaft seien nur Gegenvorstellung und Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Das heiße, daß sich alle Verfahrensbeteiligten formlos mit dem Antrag an den Leiter der Staatsanwaltschaft wenden können, den als befangen empfundenen Staatsanwalt durch einen anderen zu ersetzen, und die Entscheidung letztlich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen lassen können."
Bevor Sie sich jetzt an die Dienstaufsichtsbeschwerde klammern: Diese wird in aller Regel keine Aussicht auf Erfolg haben.
Der § 172 II 2 StPO betrifft übrigens das Ermittlungsverfahren und hat mit einer "Ablehnung wegen Befangenheit überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie mir nicht glauben, fragen Sie einen Juristen.
Im Übrigen kann man die Äußerungen des Staatsanwalts durchaus für geschmacklos halten, da würde ich Ihnen nicht mal widersprechen.
Irene
Gast
@Jimmy
Niemand bemitleidet den Angeklagten aber wir sind nicht bei Richterin Barbara Salesch und der Staatsanwalt sollte seine persönliche Meinung für sich behalten. Stellen Sie sich vor, eine Aussage wie: "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen" würde einem "Ehrenmörder" gegenüber geäussert.
aso
Gast
@ Art:
„...Hören Sie doch bitte auf, über Dinge zu schreiben, von denen Sie keine Ahnung haben. ..“:
Genau...
Sollten Sie sich ggf. auch mal dran halten...:
Natürlich können Sie jederzeit einen Staatsanwalt als befangen ablehnen.
Bestreitet der Staatsanwalt seine Befangenheit, ist eine Entscheidung darüber bei der nächsthöheren Instanz möglich: § 23 EGGVG.
Jeder Staatsanwalt ist gemäß § 160 Abs. 2 der StPO zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet.
Durch seine rassistischen und xenophoben, die Person des Angeklagten verunglimpfenden Äußerungen, garniert mit politischen Erläuterungen, welche Bevölkerungspolitik wünschenswert sei, ist der Staatsanwalt nicht geeignet, den Prozeß in der ihm auferlegten Neutralität zu gewährleisten.
Die für Richter geltenden Ablehnungsvorschriften der Strafprozeßordnung (§§ 24f. StPO) sind nicht entsprechend anwendbar, weil der Gesetzgeber für die Ablehnung der Staatsanwälte in der Strafprozeßordnung bewußt keine Rechtsgrundlage vorgesehen hat.
Die fehlende gesetzliche Regelung eines formellen Rechts auf Ablösung eines befangenen Staatsanwalts beruht auch nicht etwa auf einem Versäumnis des Gesetzgebers, das im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes notfalls im Wege richterlicher Rechtsfortbildung korrigiert werden muß. § 150 GVG bestimmt nämlich, daß die Staatsanwaltschaft in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig ist.
Die Entscheidung darüber (z.B. im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde) trifft nicht das Gericht, sondern dessen Dienstherr.
Hier muß der Leiter der Staatsanwaltschaft gemäß § 145 des Gerichtsverfassungsgesetzes einen anderen Staatsanwalt beauftragen, wenn tatsächlich ein Verdacht der Befangenheit besteht.
Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft kann der Antragsteller gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2, 2 StPO beantragen.
Jimmy
Gast
Ich finde es bemerkenswert, dass dem Täter - einem rassistischen Mörder - hier so viel Mitgefühl entgegengebracht wird.
Leute, wacht auf! Der Typ hat null Reue gezeigt und sich während des ganzen Prozesses nur selbst bemitleidet. Ist doch klar, dass der Staatsanwalt auf den losgeht. Ist in solchen Fällen auch normal, egal ob der Täter Migrant ist oder nicht.
Art
Gast
@ aso:
Ein Staatsanwalt kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden (vgl. §§ 24 ff. StPO). Hören Sie doch bitte auf, über Dinge zu schreiben, von denen Sie keine Ahnung haben.
aso
Gast
„..."Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte,...“:
Ein in seiner tumben, dumpfen, populistischen Diffamierung und Diskriminierung der Person des Angeklagten unglaubliches und unerträglich menschenfeindliches Plädoyer, das ausreicht, um den Staatsanwalt als befangen abzulehnen...
„...Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe...“:
Seit wann haben sich Staatanwälte einer politischen Stellungnahme zu befleißigen, für demographische Entwicklungen, die ebenso umstritten sind, wie, welche Gegenmaßnahmen dazu geeignet wären?
Soll hier der vorauseilende Kotau vor der islamischen Welt praktiziert werden?
Lehnt der Herr Staatsanwalt sich bei Inländerfeindlichkeit ebenso aus dem Fenster?
Oder kneift er da feige den Schwanz ein?
Unbequemer
Gast
Staatsanwalt Frank Heinrich:"Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen."
Soso Herr Staatsanwalt Heinrich. Sie haben den Mut zu sagen, was wir in Deutschland nicht brauchen - nämlich das oben zitierte. Nun - über so einen Satz kann man so und so denken. Wer aber so offensiv Menschen angeht und ihnen sagt, daß wir sie hier nicht brauchen, dann erwarte ich das in jedem geeigneten Fall.
Herr Staatsanwalt Heinrich, bekommen Sie Ihren Mund auch in dieser Deutlich keit auf, wenn es um eine Messerattacke eies Arabers auf Deutsche geht? Oder wenn Orientalische Jugendliche monatelang die Berliner Busfahrer angreifen?
Bekommen Sie dann auch Ihre Klappe auf, Herr Staatsanwalt, oder verstummen Sie da?
wrlfxszr
Gast
@Von Schleyer: Vielleicht sind die Grundzüge des neuen deutschen Rechts bei Hochwürden hinterm Schleyer noch nicht ganz angekommen, aber Richter und Ankläger sind heute nicht mehr die selbe Person, diese Zeiten sind seit 1945 endgültig vorbei.
Pat
Gast
Wir brauchen wirklich niemanden, der aufgrund des Personalausweises anderen Leuten das Lebensrecht abspricht, und sich zum Kläger, Richter und Henker zugleich aufspielen.
Was wir brauchen, sind stark verschärfte Antidiskriminierungsgesetze, die schon bei Beleidigungen einzelner oder Gruppen ansetzt, also Verächtlichmachung einzelner oder Gruppen aufgrund der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit bzw. aufgrund religiöser bzw. sexueller Orientierung schnell und hart, vor allem konsequent bestraft.
Das letzte, was wir gebrauchen können, ist ein Kulturkrieg, und Krieg beginnt immer mit Worten.
Art
Gast
@ Schleyer:
"Wir brauchen dringend indische IT-Spezialisten, ukrainische Ingenieure, rumänische-polnische Pflegekräfte, brasilianische Tänzer. Fußballer von der Elfenbeinküste, mehr Vietnamesen und natürlich viele Deutschrussen..."
Was wir ganz sicher nicht brauchen sind Personen, die an die genetische Abstammung von Menschen bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten knüpfen (vereinfacht auch Rassisten genannt).
aso
Gast
„..."Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte,...“:
Ein in seiner tumben, dumpfen populistischen Diffamierung und Diskriminierung der Person des Angeklagten unglaubliches Plädoyer, das ausreicht, um den Staatsanwalt als befangen abzulehnen...
„...Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe...“:
Seit wann haben sich Staatanwälte einer politischen Stellungnahme zu befleißigen, für demographische Entwicklungen, die ebenso umstritten sind, wie Gegenmaßnahmen dazu?
Soll hier der Kotau vor der islamischen Welt praktiziert werden?
Irene
Gast
"Heinrich betonte zu Beginn seines rund anderthalbstündigen Plädoyers, Menschen wie Marwa El-Sherbini und ihr Mann seien in Deutschland herzlich willkommen. Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe. "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen."
Ist es da mit dem Staatsanwalt ein bisschen durchgegangen? Egal wie, aber Einwanderer in nützlich und nicht nützlich bzw. willkommen oder nicht willkommen zu unterteilen, das tun andere auch, das geht irgendwie gar nicht und das steht bei dem Mordfall auch nicht zur Debatte.
Schleyer
Gast
Da irrt der Richter, wenn er meint wir brauchen ganz viel (moslemische) Einwanderung aufgrund der demographischen Entwicklung.
Hier ein Link zur waz:
http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/11/9/news-140087947/detail.html
Wir brauchen dringend indische IT-Spezialisten, ukrainische Ingenieure, rumänische-polnische Pflegekräfte, brasilianische Tänzer. Fußballer von der Elfenbeinküste, mehr Vietnamesen und natürlich viele Deutschrussen...
Für ein freies,neues Deutschland ohne Unterdrückung!!!
Art
Gast
@ aso
"Sicher kann er (der Staatsanwalt) abgelehnt werden. Eben nur nicht nach § 24f. StPO.
Über die Erfolgsaussichten einer Aufsichtsbeschwerde ist MIR keine Statistik bekannt..."
Ich erklär Ihnen das jetzt nicht nochmal... lesen Sie meinen vorigen Beitrag oder informieren Sie sich anderswo.
"Zunächst war zu hören, daß die angeforderten Infos aus Rußland nicht vorlägen, dann wurden sie nicht weiter erwähnt.
Verdächtig in diesem Zusammenhang der ungewöhnlich schnelle Prozeß.
Man wollte die Sache schnell vom Tisch haben."
Na bitte, was Sie in Ihrem vorigen Kommentar noch als Tatsache hingestellt haben, ist nicht mehr als ein vager Verdacht.
"Denn Aufreger ist nur der Mord von einem Nichtmuslim an einem Muslim."
Ich bitte Sie, egal ob U-Bahn-Schläger oder Ehrenmord: Wenn ein Moslem der Täter ist, berichten die Medien i.d.R. weitaus häufiger und ausführlicher als über den Marwa-Fall. Und dass die Gerichte bei Moslems milder urteilen, halte ich für ein Gerücht. Belegen können Sie diese Behauptung jedenfalls nicht (Statistik?). Meines Erachtens dürfte eher das Gegenteil der Fall sein.
aso
Gast
@ Art:
Sicher kann er (der Staatsanwalt) abgelehnt werden. Eben nur nicht nach § 24f. StPO.
Über die Erfolgsaussichten einer Aufsichtsbeschwerde ist MIR keine Statistik bekannt...
„...Woher wollen Sie wissen, dass das nicht berücksichtigt wurde. Haben Sie die Gründe des Urteils gelesen? Wohl kaum...“:
Zunächst war zu hören, daß die angeforderten Infos aus Rußland nicht vorlägen, dann wurden sie nicht weiter erwähnt.
Verdächtig in diesem Zusammenhang der ungewöhnlich schnelle Prozeß.
Man wollte die Sache schnell vom Tisch haben.
„...Im Übrigen habe ich das Gefühl, dass wir diese Diskussion nicht führen würden, wenn der Täter ein Moslem gewesen wär, stimmt's?...“:
Stimmt. Einerseits war bisher oft ein „Migrantenbonus“ bis hin zum „Verbotsirrtum“ bei Muslimen als Täter zu beobachten,
Andererseits wäre es in der Islam-Community kein Aufreger.
Denn Aufreger ist nur der Mord von einem Nichtmuslim an einem Muslim.
Weil...:...
Art
Gast
@ aso
"Daß ein Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, war richtig beschrieben."
Nein, er kann nicht "abgelehnt" werden. Man kann allenfalls bei seinem Dienstherrn darum bitten, dass er einen anderen Staatsanwalt einsetzt. Ein Richter kann dagegen tatsächlich abgelehnt werden. Das Gericht muss dann durch Beschluss darüber entscheiden. Warum der Gesetzgeber da differenziert, dürfte klar sein.
Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, fruchtlos (ist leider so).
Einen Verstoß gegen den Grundsatz des Rechtes auf ein faires Verfahren sehe ich darin nicht. Aber wenn da was dran sein sollte, werden W.'s Verteidiger das dann schon vor dem BGH geltend machen.
"Die gleichen Aussagen des Staatsanwalts gegenüber einem Muslim? Undenkbar, oder?"
Absolut nicht und - leider - definitiv keine Seltenheit. Staatsanwälte sind nun mal keine Kuschelpädagogen. Was glauben Sie, was sich viele Angeklagte (und sogar Zeugen) alles anhören müssen?
"Warum wurde das Verfahren im Schnelldurchgang durchgeprügelt? Und nicht mal die psychiatrische Vorgeschichte des Täters berücksichtigt (traumatisierende Kriegserfahrungen)?"
Woher wollen Sie wissen, dass das nicht berücksichtigt wurde. Haben Sie die Gründe des Urteils gelesen? Wohl kaum.
Im Übrigen habe ich das Gefühl, dass wir diese Diskussion nicht führen würden, wenn der Täter ein Moslem gewesen wär, stimmt's?
aso
Gast
@ Art:
Daß ein Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, war richtig beschrieben.
Daß dafür in der StPO keine Rechtsgrundlage vorgesehen ist, ebenso.
Daß die Entscheidung, darüber von dessen Dienstherr getroffen wird, erwähnte ich.
Ob das Aussicht auf Erfolg hat? Wäre spekulativ, darüber zu urteilen, kommt immer auf den Einzelfall an.
„...Im Übrigen kann man die Äußerungen des Staatsanwalts durchaus für geschmacklos halten..“:
Mehr als das:
Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rechtes auf ein faires Verfahren (Art. 6 der Menschenrechtskommision).
Zugleich eine rassistische Ungleichbehandlung:
@ Irene sagte es bereits: Die gleichen Aussagen des Staatsanwalts gegenüber einem Muslim? Undenkbar, oder? Und wenn doch, dann würde er sofort als Rassist beschimpft, die Empörung wäre groß, Ägypten würde seine Ablösung fordern, etc.
Warum wurde das Verfahren im Schnelldurchgang durchgeprügelt? Und nicht mal die psychiatrische Vorgeschichte des Täters berücksichtigt (traumatisierende Kriegserfahrungen)?
Art
Gast
@ aso:
Und wieder belegen Sie Ihre Unkenntnis der Materie, über die Sie schreiben.
Ihre "Ausführungen" haben Sie aus dieser Pressemitteilung kopiert, die einen völlig anderen Fall betrifft:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/OLG/befansta.html
Dabei allerdings (bewusst) das wichtigste weggelassen:
"Daraus folge aber kein vor den Gerichten durchsetzbarer Anspruch für die Verfahrensbeteiligten auf Ersetzung eines Staatsanwalts. Gegen die ablehnende Entscheidung des Leiters der Staatsanwaltschaft seien nur Gegenvorstellung und Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Das heiße, daß sich alle Verfahrensbeteiligten formlos mit dem Antrag an den Leiter der Staatsanwaltschaft wenden können, den als befangen empfundenen Staatsanwalt durch einen anderen zu ersetzen, und die Entscheidung letztlich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen lassen können."
Bevor Sie sich jetzt an die Dienstaufsichtsbeschwerde klammern: Diese wird in aller Regel keine Aussicht auf Erfolg haben.
Der § 172 II 2 StPO betrifft übrigens das Ermittlungsverfahren und hat mit einer "Ablehnung wegen Befangenheit überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie mir nicht glauben, fragen Sie einen Juristen.
Im Übrigen kann man die Äußerungen des Staatsanwalts durchaus für geschmacklos halten, da würde ich Ihnen nicht mal widersprechen.
Irene
Gast
@Jimmy
Niemand bemitleidet den Angeklagten aber wir sind nicht bei Richterin Barbara Salesch und der Staatsanwalt sollte seine persönliche Meinung für sich behalten. Stellen Sie sich vor, eine Aussage wie: "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen" würde einem "Ehrenmörder" gegenüber geäussert.
aso
Gast
@ Art:
„...Hören Sie doch bitte auf, über Dinge zu schreiben, von denen Sie keine Ahnung haben. ..“:
Genau...
Sollten Sie sich ggf. auch mal dran halten...:
Natürlich können Sie jederzeit einen Staatsanwalt als befangen ablehnen.
Bestreitet der Staatsanwalt seine Befangenheit, ist eine Entscheidung darüber bei der nächsthöheren Instanz möglich: § 23 EGGVG.
Jeder Staatsanwalt ist gemäß § 160 Abs. 2 der StPO zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet.
Durch seine rassistischen und xenophoben, die Person des Angeklagten verunglimpfenden Äußerungen, garniert mit politischen Erläuterungen, welche Bevölkerungspolitik wünschenswert sei, ist der Staatsanwalt nicht geeignet, den Prozeß in der ihm auferlegten Neutralität zu gewährleisten.
Die für Richter geltenden Ablehnungsvorschriften der Strafprozeßordnung (§§ 24f. StPO) sind nicht entsprechend anwendbar, weil der Gesetzgeber für die Ablehnung der Staatsanwälte in der Strafprozeßordnung bewußt keine Rechtsgrundlage vorgesehen hat.
Die fehlende gesetzliche Regelung eines formellen Rechts auf Ablösung eines befangenen Staatsanwalts beruht auch nicht etwa auf einem Versäumnis des Gesetzgebers, das im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes notfalls im Wege richterlicher Rechtsfortbildung korrigiert werden muß. § 150 GVG bestimmt nämlich, daß die Staatsanwaltschaft in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig ist.
Die Entscheidung darüber (z.B. im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde) trifft nicht das Gericht, sondern dessen Dienstherr.
Hier muß der Leiter der Staatsanwaltschaft gemäß § 145 des Gerichtsverfassungsgesetzes einen anderen Staatsanwalt beauftragen, wenn tatsächlich ein Verdacht der Befangenheit besteht.
Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft kann der Antragsteller gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2, 2 StPO beantragen.
Jimmy
Gast
Ich finde es bemerkenswert, dass dem Täter - einem rassistischen Mörder - hier so viel Mitgefühl entgegengebracht wird.
Leute, wacht auf! Der Typ hat null Reue gezeigt und sich während des ganzen Prozesses nur selbst bemitleidet. Ist doch klar, dass der Staatsanwalt auf den losgeht. Ist in solchen Fällen auch normal, egal ob der Täter Migrant ist oder nicht.
Art
Gast
@ aso:
Ein Staatsanwalt kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden (vgl. §§ 24 ff. StPO). Hören Sie doch bitte auf, über Dinge zu schreiben, von denen Sie keine Ahnung haben.
aso
Gast
„..."Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte,...“:
Ein in seiner tumben, dumpfen, populistischen Diffamierung und Diskriminierung der Person des Angeklagten unglaubliches und unerträglich menschenfeindliches Plädoyer, das ausreicht, um den Staatsanwalt als befangen abzulehnen...
„...Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe...“:
Seit wann haben sich Staatanwälte einer politischen Stellungnahme zu befleißigen, für demographische Entwicklungen, die ebenso umstritten sind, wie, welche Gegenmaßnahmen dazu geeignet wären?
Soll hier der vorauseilende Kotau vor der islamischen Welt praktiziert werden?
Lehnt der Herr Staatsanwalt sich bei Inländerfeindlichkeit ebenso aus dem Fenster?
Oder kneift er da feige den Schwanz ein?
Unbequemer
Gast
Staatsanwalt Frank Heinrich:"Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen."
Soso Herr Staatsanwalt Heinrich. Sie haben den Mut zu sagen, was wir in Deutschland nicht brauchen - nämlich das oben zitierte. Nun - über so einen Satz kann man so und so denken. Wer aber so offensiv Menschen angeht und ihnen sagt, daß wir sie hier nicht brauchen, dann erwarte ich das in jedem geeigneten Fall.
Herr Staatsanwalt Heinrich, bekommen Sie Ihren Mund auch in dieser Deutlich keit auf, wenn es um eine Messerattacke eies Arabers auf Deutsche geht? Oder wenn Orientalische Jugendliche monatelang die Berliner Busfahrer angreifen?
Bekommen Sie dann auch Ihre Klappe auf, Herr Staatsanwalt, oder verstummen Sie da?
wrlfxszr
Gast
@Von Schleyer: Vielleicht sind die Grundzüge des neuen deutschen Rechts bei Hochwürden hinterm Schleyer noch nicht ganz angekommen, aber Richter und Ankläger sind heute nicht mehr die selbe Person, diese Zeiten sind seit 1945 endgültig vorbei.
Pat
Gast
Wir brauchen wirklich niemanden, der aufgrund des Personalausweises anderen Leuten das Lebensrecht abspricht, und sich zum Kläger, Richter und Henker zugleich aufspielen.
Was wir brauchen, sind stark verschärfte Antidiskriminierungsgesetze, die schon bei Beleidigungen einzelner oder Gruppen ansetzt, also Verächtlichmachung einzelner oder Gruppen aufgrund der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit bzw. aufgrund religiöser bzw. sexueller Orientierung schnell und hart, vor allem konsequent bestraft.
Das letzte, was wir gebrauchen können, ist ein Kulturkrieg, und Krieg beginnt immer mit Worten.
Art
Gast
@ Schleyer:
"Wir brauchen dringend indische IT-Spezialisten, ukrainische Ingenieure, rumänische-polnische Pflegekräfte, brasilianische Tänzer. Fußballer von der Elfenbeinküste, mehr Vietnamesen und natürlich viele Deutschrussen..."
Was wir ganz sicher nicht brauchen sind Personen, die an die genetische Abstammung von Menschen bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten knüpfen (vereinfacht auch Rassisten genannt).
aso
Gast
„..."Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte,...“:
Ein in seiner tumben, dumpfen populistischen Diffamierung und Diskriminierung der Person des Angeklagten unglaubliches Plädoyer, das ausreicht, um den Staatsanwalt als befangen abzulehnen...
„...Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe...“:
Seit wann haben sich Staatanwälte einer politischen Stellungnahme zu befleißigen, für demographische Entwicklungen, die ebenso umstritten sind, wie Gegenmaßnahmen dazu?
Soll hier der Kotau vor der islamischen Welt praktiziert werden?
Irene
Gast
"Heinrich betonte zu Beginn seines rund anderthalbstündigen Plädoyers, Menschen wie Marwa El-Sherbini und ihr Mann seien in Deutschland herzlich willkommen. Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter nötig habe. "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen."
Ist es da mit dem Staatsanwalt ein bisschen durchgegangen? Egal wie, aber Einwanderer in nützlich und nicht nützlich bzw. willkommen oder nicht willkommen zu unterteilen, das tun andere auch, das geht irgendwie gar nicht und das steht bei dem Mordfall auch nicht zur Debatte.
Schleyer
Gast
Da irrt der Richter, wenn er meint wir brauchen ganz viel (moslemische) Einwanderung aufgrund der demographischen Entwicklung.
Hier ein Link zur waz:
http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/11/9/news-140087947/detail.html
Wir brauchen dringend indische IT-Spezialisten, ukrainische Ingenieure, rumänische-polnische Pflegekräfte, brasilianische Tänzer. Fußballer von der Elfenbeinküste, mehr Vietnamesen und natürlich viele Deutschrussen...
Für ein freies,neues Deutschland ohne Unterdrückung!!!