: Marsch oder nicht?
■ SPD-Beschlußlage ist eindeutig zweideutig
Kurios ist die Beschlußlage der Sozialdemokraten zur Hemelinger Marsch. Ausgangspunkt ist ein Antrag des Unterbezirks Ost, der auf dem Landesparteitag am 20.3.1993 vorgelegt worden ist. Daran wurde aber ein bißchen herumgesägt, und jetzt stehen die Genossinnen und Genossen und staunen, was der Antrag eigentlich soll.
Ursprünglich hatte er zwei Passus, die sich mit der Marsch beschäftigten. Der erste: „Das Gewerbeflächenprogramm ist auf der Basis der aktuell ermittelten Gewerbeflächenpotentiale von rund 505 ha im bereits bestehenden Flächennutzungsplan zu entwickeln.“ Hierin ist die Marsch namentlich nicht erwähnt. Trotzdem bedeutet dieser Absatz: Die Marsch darf nicht Gewerbegebiet werden. Denn sie ist als landwirtschafltiche Fläche ausgewiesen. Dieser Passus ist auch vom Landesparteitag beschlossen worden.
Ein zweiter Passus hieß ursprünglich: „Auf eine Inanspruchnahme weiterer Flächen insbesondere im sogenannten Außenbereich (z.B. Hemelinger Marsch) wird vor diesem Hintergrund verzichtet.“ Dies ist durch Landesvorstandes (und den Senatspräsidenten Wedemeier) gestrichen worden. Bleibt also Passus 1: 505 Hektar reichen, ohne Marsch.
Alles klar? Nein. Denn der Landesvorstand hat nicht nur am UB-Ost-Antrag gesägt, sondern auch ergänzt. Über die „Inanspruchnahme weiterer Flächen, insbesondere im sogenannten Außenbereich, (soll) gemäß der Koalitionsvereinbarung zu gegebener Zeit beraten werden.“ Womit wir wieder bei der Ausgangslage wären. Denn in den Koalitionsvereinbarungen heißt es bekanntlich, daß über eine Ausweisung der Marsch nach der Fertigstellung eines Rahmenplanes entschieden werden soll. Der Rahmenplan ist fertig. mad
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