: Marmelade mit Nebenwirkung Asthma
■ Konservierungsstoff Schwefeldioxid kann bei Allergikern Asthmaanfälle auslösen
Nach ein paar Gläschen Wein schmerzte der Trinkerin nicht nur der Kopf. Ihr pfiff auch die Lunge und der Atem ging schwer. Ein Zufall? Nicht unbedingt, so die Verbraucherzentrale in Bremen. Denn Wein wird geschwefelt – und das Schwefeldioxid kann bei empfindlichen Personen Asthmaanfälle auslösen. Das haben Untersuchungen in den USA ergeben, die mittlerweile auch in Europa bestätigt wurden.
Unter Fachleuten ist Schwefeldioxid als Konservierungsstoff schon lange umstritten. Es ist bekannt dafür, bei empfindlichen Personen Übelkeit, Kopfschmerzen und Durchfall hervorzurufen – und zwar bereits in kleiner Dosierung. Dabei ist Schwefel ein gängiges Mittel zur Haltbarmachung von Lebensmitteln. Als Rückstand ist das Schwefeldioxid in Trockenfrüchten, Fruchtmark, Kartoffelerzeugnissen, in Essig-Gemüsen oder in Konfitüren anzutreffen – um nur einige Lebensmittel zu nennen. Aber nur wenn sein Gehalt über 50 Milligramm im Kilo Masse liegt, muß es auf der Packung angegeben werden. Auch alkoholische Getränke sind nicht kennzeichnungspflichtig - und die geschwefelten Rosinen im Bäckerbrötchen fallen schon lange unter die Minimumgrenze.
AllergikerInnen, die auf Schwefeldioxid reagieren, hilft das alles nicht: Sie zeigen jenseits aller Gesetzmäßigkeiten des Lebensmittelrechtes schon bei geringsten Dosen Symptome. Heidemarie Helmsmüller vom Bremer Gesundheitsamt kennt das Problem: „Aber es wird so bald nicht zu lösen sein.“ Obwohl die Bundesländer bereits Initiativen ergriffen haben, um die Auszeichnung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln zu gewährleisten, binde die Harmonisierung des EU-Rechtes derzeit alle Kräfte. Minidosen Schwefel würden auch in naher Zukunft nicht auf der Packung verzeichnet, meint sie. Und sobaldsolche Entscheidungen auf der Ebene der Europäischen Union getroffen werden, „dauert es noch länger.“
Allergieasthmatikern hilft das wenig, sie müssen sich individuell vor unerwünschten Nebenwirkungen schützen: per Griff in die Biokiste. „Die Bio-Verordnung verbietet Schwefeldioxid als Zusatzstoff in Lebensmitteln“, rät Heidemarie Helmsmüller. AllergikerInnen sollten jedoch auch Lebensmittel meiden, die Schwefel in natürlichen Verbindungen enthalten. Wein gehört dazu. Beratung in diesen Fragen bieten Verbraucherzentrale und ÄrztInnen. ede
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