Das Vergleichsportal muss besser kennzeichnen, dass es als Versicherungsmakler tätig ist, urteilt ein Landgericht. Verbrauchern ist das oft nicht klar.
Die Geizhals-Vermieter müssen nun für die Vermittlung der Wohnungen selbst zahlen. Eine Branche ist bedroht. Ein Makler berichtet von seinem Schicksaal.