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Mainzer Weinpanscherprozeß

Wasser, Kristallzucker, Flüssigzucker, ausländischen Wein und italienisches Traubensaftkonzentrat - all das sollen die Angeklagten im Mainzer Weinpanscherprozeß dem edlen Gesöff hinzugefügt haben. „Gesetzeswidrige Volumenvermehrung“ wirft die Staatsanwaltschaft den weinseligen Moselanern deshalb vor. Die Verteidigung sieht das natürlich ganz anders. Sie beantragte gestern, am dritten Verhandlungstag, die Einstellung des Verfahrens für drei der sieben Angeklagten.

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