piwik no script img

Mainzer Prozeß: Freisprüche gelten

Mainz (dpa) – Die 24 Freisprüche im bundesweit größten Prozeß um Kindesmißbrauch sind seit gestern rechtskräftig. Die Mainzer Staatsanwaltschaft zog wie alle Nebenkläger ihre Anträge auf Revision der Urteile zurück. Nun sei „nicht mit einer Verurteilung in erneuten Hauptverhandlungen zu rechnen“, begründete Oberstaatsanwalt Puderbach den Schritt. Mitte Juni 1997 hatte das Mainzer Landgericht die letzten von insgesamt 24 Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten insgesamt 16 Kinder fortgesetzt und gemeinschaftlich sexuell mißbraucht und brutal gequält.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen